Recht

Darf man mit Drohne vermessen?

Drohnenvermessung3DLesezeit 7 MinutenAktualisiert 2026

Wer eine Drohnenvermessung beauftragen will, fragt sich oft zuerst: Ist das überhaupt erlaubt, und wer kümmert sich um die Genehmigungen? Dieser Artikel erklärt die Rechtslage in Deutschland verständlich und zeigt, was der Dienstleister abnimmt.

Kurz gesagt: Ja, man darf in Deutschland mit einer Drohne vermessen. Voraussetzung sind ein EU-Drohnenführerschein, je nach Ort und Vorhaben eine behördliche Betriebsgenehmigung sowie eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung. Wer einen professionellen Dienstleister beauftragt, muss sich um nichts davon selbst kümmern, das ist alles abgedeckt.

Das EU-Drohnenrecht im Überblick

Seit 2021 gilt in der gesamten EU ein einheitliches Drohnenrecht. Es teilt Flüge nach Risiko in Kategorien ein. Für die allermeisten Vermessungsflüge ist die sogenannte offene Kategorie maßgeblich. Sie gilt für Drohnen bis 25 Kilogramm, die auf Sicht und in begrenzter Höhe fliegen.

Innerhalb der offenen Kategorie gibt es Unterkategorien, die regeln, wie nah an unbeteiligten Personen geflogen werden darf. Anspruchsvollere oder riskantere Vorhaben, etwa Flüge außerhalb der Sichtweite oder über Menschenansammlungen, fallen in die spezielle Kategorie und erfordern eine zusätzliche Betriebsgenehmigung der Behörde.

Der Drohnenführerschein

Wer eine Drohne ab einem bestimmten Gewicht steuert, braucht einen EU-Kompetenznachweis, umgangssprachlich Drohnenführerschein. Es gibt eine grundlegende Stufe für einfache Flüge und eine erweiterte Stufe, die zusätzliche Theorie und Praxis verlangt und das Fliegen näher an Personen erlaubt. Professionelle Vermessungspiloten verfügen über den passenden Nachweis für ihre Einsätze.

Wann eine Betriebsgenehmigung nötig ist

Nicht jeder Flug braucht eine Extra-Genehmigung, aber viele Vermessungseinsätze finden an Orten statt, an denen besondere Regeln gelten. Eine behördliche Freigabe ist typischerweise erforderlich in oder nahe Kontrollzonen von Flughäfen, in ausgewiesenen geografischen Zonen, über Naturschutzgebieten sowie bei Flügen, die über die Standardregeln der offenen Kategorie hinausgehen.

Zuständig sind in Deutschland die Luftfahrtbehörden der Länder sowie das Luftfahrt-Bundesamt. Die Beschaffung solcher Genehmigungen braucht Vorlauf und Erfahrung mit dem Verfahren. Genau hier liegt ein Vorteil, wenn man die Vermessung an einen eingespielten Anbieter vergibt, der die Anträge routiniert stellt.

Deutschlandweit kein Problem: Wir kennen die regionalen Zonen und Zuständigkeiten und holen die nötigen Aufstiegsgenehmigungen bundesweit ein, auch in sensiblen Bereichen wie Häfen, Innenstädten oder Kontrollzonen. Für Sie als Auftraggeber bleibt der Aufwand bei null.

Versicherung ist Pflicht

Für jeden Drohnenbetrieb in Deutschland ist eine Halterhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, auch im rein gewerblichen Einsatz. Sie deckt Schäden ab, die im Zusammenhang mit dem Flug entstehen könnten. Ein seriöser Dienstleister fliegt selbstverständlich mit einer gültigen, ausreichend dimensionierten Drohnen-Haftpflicht.

Bildrechte und Datenschutz

Neben dem Luftrecht spielen auch Persönlichkeitsrecht und Datenschutz eine Rolle, sobald Aufnahmen entstehen. Werden Personen, fremde Grundstücke oder Kennzeichen erkennbar erfasst, ist auf die Rechte Dritter und die Vorgaben der DSGVO zu achten. Bei Vermessungsbefliegungen steht die technische Erfassung im Vordergrund, nicht das Abbilden von Personen. Wo nötig, werden Aufnahmen entsprechend geplant oder unkenntlich gemacht.

Auch das Hausrecht und die Zustimmung des Eigentümers gehören dazu. In der Praxis klären wir vor dem Einsatz, was erfasst werden soll und welche Freigaben vorliegen, damit die Befliegung rechtssicher abläuft.

Was der Dienstleister übernimmt

Der entscheidende Punkt für Auftraggeber: All diese Anforderungen liegen beim ausführenden Anbieter, nicht bei Ihnen. Drohnenführerschein, Betriebsgenehmigungen, Versicherung und die rechtskonforme Durchführung sind Teil der Leistung. Sie beauftragen das Ergebnis, die Vermessung, und erhalten saubere Daten, ohne sich mit Anträgen und Vorschriften befassen zu müssen. Da wir bundesweit arbeiten, gilt das unabhängig vom Standort Ihres Projekts.

Worauf Sie bei der Anbieterwahl achten sollten

Damit die rechtliche Seite wirklich abgedeckt ist, lohnt ein kurzer Blick auf den Dienstleister. Achten Sie darauf, dass ein gültiger EU-Kompetenznachweis für die geplanten Flüge vorliegt, eine ausreichende Drohnen-Haftpflicht besteht und der Anbieter Erfahrung mit Genehmigungsverfahren in der jeweiligen Region hat. Seriöse Anbieter legen diese Nachweise auf Nachfrage offen und klären vor dem Einsatz, welche Zonen betroffen sind und welche Freigaben nötig werden. So vermeiden Sie Verzögerungen und stellen sicher, dass die Befliegung von Anfang an rechtssicher abläuft.

Häufige Fragen

Ja. Vermessungsflüge sind erlaubt, sofern die Regeln des EU-Drohnenrechts eingehalten werden. Dazu gehören ein Drohnenführerschein, je nach Ort eine Betriebsgenehmigung und eine Drohnen-Haftpflichtversicherung.
Nein. Alle Anforderungen liegen beim ausführenden Dienstleister. Drohnenführerschein, Genehmigungen und Versicherung sind Teil der Leistung, Sie müssen sich um nichts kümmern.
Ja. Wir arbeiten bundesweit und holen die nötigen Aufstiegsgenehmigungen für die jeweilige Region ein, auch in Kontrollzonen, Häfen oder Innenstädten.
Für jeden Drohnenbetrieb ist in Deutschland eine Halterhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Ein professioneller Anbieter fliegt mit gültiger, ausreichend dimensionierter Drohnen-Haftpflichtversicherung.
Sobald Personen oder fremde Grundstücke erkennbar werden, greifen Persönlichkeitsrecht und DSGVO. Bei Vermessungsflügen steht die technische Erfassung im Vordergrund, und wo nötig werden Aufnahmen entsprechend geplant oder unkenntlich gemacht.

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